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Neue Hygienegesetze

Ab Mai 2021 gelten neue Hygienegesetze. Am 30. Januar 2021 hat Frau Dr. Döhlemeyer an einer Fortbildung zur Vorbereitung auf die neuen Regelungen, einem Hygiene-Bootcamp, teilgenommen.

Die wesentliche Neuerung für Zahnarztpraxen ist die verbindliche Dokumentation und Verfolgung aller in einem Praxislabor hergestellten Medizinprodukte durch ein Qualitätsmanagementsystem. Dies dient dem stärkeren Patientenschutz.

In unserer Praxis gibt es bereits seit Jahren ein solches Tool in unserem Qualitäts­management­system, in dem alle verwendeten Materialien und Instrumente sowie deren Einsatz verzeichnet werden. Daher wird die MDR für uns sehr gut umzusetzen sein.

Die Online-Fortbildung wurde von der DFA Deutsche Fortbildungs­akademie Heilwesen durchgeführt, deren Referentin Melanie Pohl das Thema sehr anschaulich und interessant dargestellt hat. Es kam zwischen den 500 Teilnehmer (meist aus Zahnarztpraxen) zu einem tollen Austausch.

Hintergrund ist die ab Mai 2021 in allen europäischen Mitgliedstaaten geltende EU-Medizinprodukte-Verordnung MDR (Medical Device Regulation). Die MDR ist eine Neufassung der bisher geltenden Verordnung EU 2017/745. Die MDR richtet sich primär an industrielle Hersteller von Medizinprodukten und regelt deren Herstellung, Vertrieb und Service.

Dentallabore und Praxislabore gelten jedoch als Hersteller von Sonderanfertigungen und fallen damit ebenfalls unter die Regulierung.

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